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Bundesrat gibt grünes Licht für E-Auto-Steuerbefreiung - Sonnenseite - Ökologische Kommunikation mit Franz Alt
EVENTUS GmbH Steuerberatungsgesellschaft - Ende 2020 hat der Bundesrat die Verlängerung der Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge gebilligt. Reine Elektrofahrzeuge, die in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen
![Steuerbefreiung für umgerüstete Elektrofahrzeuge – nicht immer bei Altfahrzeugen Möllenhoff Rechtsanwälte Steuerbefreiung für umgerüstete Elektrofahrzeuge – nicht immer bei Altfahrzeugen Möllenhoff Rechtsanwälte](https://www.ra-moellenhoff.de/uploads/pics/mcm_3646_05.jpg)